Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).  

Mitgliedschaft Verein SchnäggeHuus Matzendorf

Die Eltern/Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder sind nach fristgerechter Zahlung der gewählten Dienstleistung ein Aktivmitglied unseres Vereins. In unseren Dienstleistungen ist eine Mitgliedergebühr von CHF 40.- inkludiert. Nutzt eine Familie im selben Jahr mehrere Dienstleistungen oder nutzen mehrere Kinder derselben Familie im selben Jahr die gleiche Dienstleistung, ist die Mitgliedergebühr nur einmalig zu bezahlen. Die Aktivmitgliedschaft ermöglicht die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung und damit die aktive Mitbestimmung des Vereinsgeschehens.     

Anmeldeverfahren / Durchführung

Es ist das jeweilige Anmeldeformular auszufüllen. Die Anmeldeformulare werden an die jeweiligen Zielgruppen versandt, liegen auf der Gemeindeverwaltung Matzendorf auf oder können auf unserer Homepage herunterladen werden. Das jeweilige Anmeldeformular ist vollständig ausgefüllt und bis zum darauf vermerkten Anmeldeschluss unterzeichnet an die definierte Adresse zu senden.  

Unsere Dienstleistungen werden angeboten, wenn wir genügend Anmeldungen erhalten. Die Anmeldungen werden nach ihrem Eingang berücksichtigt. Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald das Anmeldeformular von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnet wurde und diese von uns eine definitive Bestätigung erhalten haben. Bei einer allfälligen Warteliste wird die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen berücksichtigt. Kinder, welche unsere Dienstleistungen bereits nutzen und diese ein weiteres Jahr nutzen wollen, haben gegenüber Neuanmeldungen Vorrang.

Erreichbarkeit

Während dem sich Ihr Kind in der Obhut unseres Teams befindet, müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten und/oder der Notfallkontakt jederzeit telefonisch erreichbar sein.

Haftung / Versicherung

Unser Verein hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern/Erziehungsberechtigten. Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in einer unserer Dienstleistungen sowie auf dem Hin- und Rückweg liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten. 

Kosten

Die Kosten sind auf dem Informationsblatt ersichtlich. 

Rechnungsstellung

Wir bieten Jahresrechnung, Halbjahres- oder Quartalsrechnung (August-Oktober, November bis Januar, Februar-April, Mai-Juli) an. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von CHF 20.- erhoben.           

Bildmaterial / Datenschutz

Wir fotografieren die Kinder sporadisch während Ihrem Aufenthalt in unseren Einrichtungen. Um das Persönlichkeitsrecht der Kinder zu wahren, werden Fotos von den Kindern immer nur anonymisiert veröffentlicht. Die Bilder verwenden wir für die Publikation auf unserer Homepage, in den sozialen Medien oder im Gruppen Chat. Auf dem Anmeldeformular besteht für die Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit ein entsprechendes Einverständnis dafür zu geben. Befindet sich ein Kind, für welches keine Bildnutzung erlaubt ist auf einem Gruppenfoto, wird das Gesicht unkenntlich gemacht. Sollten Eltern/Erziehungsberechtigte mit einer bereits erfolgten Veröffentlichung eines Fotos nicht einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung. Das Foto wird in angemessener Frist entfernt und nicht weiter veröffentlicht.

Kündigung / Ausschluss

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate auf das Ende eines jeden Kalendermonats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei vorzeitigem Austritt erfolgen keine Rückzahlungen. Bereits bezahlte Dienstleistungen dürfen selbstverständlich in Anspruch genommen werden, ansonsten verfällt das Recht darauf. Bei einem Vertrags-rückritt nach Erhalt der definitiven Bestätigung verrechnen wir eine Aufwandsentschädigung von CHF 50.-.   Die gewählten Dienstleistungen enden automatisch, eine Kündigung ist nicht nötig. Dasselbe gilt für die inkludierte Aktivmitgliedschaft des Vereins SchnäggeHuus Matzendorf.

Download AGB:

AGB Verein SchnäggeHuus 2024_2025.pdf 57 KB